Verkauf-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
für ABI, Archiv Bibliothek Interior GmbH, Blumenstraße 3, 85540 Haar
1. Vertragsabschluß
Unsere sämtlichen – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen einschließlich
Beratungen und sonstiger Nebenleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer
Lieferbedingungen. Bedingungen des Bestellers wird widersprochen.
Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse und deren Veränderungen werden erst
durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2. Umfang der Lieferungen und Leistungen
Die Ausführung erfolgt gemäß den vereinbarten Vorschriften. Etwaige Zusicherungen
von Eigenschaften bedürfen als solche unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Die zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen wie z.B. Muster, Abbildungen,
Zeichnungen sowie Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend. Änderungen,
insbesonders hinsichtlich Konstruktionen und Material, behalten wir uns vor, soweit der
Vertragsgegenstand und dessen Funktion nicht wesentlich geändert werden.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Allein-
Eigentum und Urheberrecht vor, sie dürfen Dritten auch nicht auszugsweise
zugänglich gemacht werden; auf unser Verlangen sind sämtliche Unterlagen
zurückzugeben. Fertigungszeichnungen werden nicht abgegeben.
Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
3. Preise
Die Preise verstehen sich verladen ab Werk zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer,
sie schließen Verpackung, Fracht, Montage und sonstige Nebenkosten
nicht ein.
Werden Preise frei Haus (Bordsteinkante) vereinbart, so verstehen sich diese
einschließlich Verpackung und Fracht. Das Abladen und das Verbringen der
Ware von der Abladestelle zur Verwendungsstelle obliegt dem Besteller. Bei
Vereinbarung eines Gesamtpreises einschließlich Montage gehört das Abladen
und Verbringen zum Lieferumfang.
Ändern sich bis zur Erfüllung des Vertrages die zur Zeit der Auftragsbestätigung
maßgeblich gewesenen Kostenfaktoren (insbes. Lohn-, Material- und Energiekosten),
sind wir berechtigt, die Preise anzupassen. Entsprechendes gilt, wenn
Änderungen des Liefer- und Leistungsumfanges insbesonders Konstruktionsänderungen
nach unserer Auftragsbestätigung auf Wunsch des Bestellers vorgenommen
werden oder sich die Zugangs-, Orts- und/oder Aufstellungsverhältnisse
geändert haben
Bei Lieferungen zu Listenpreisen gelten unsere am Liefertag gültigen Preise.
Wird die Lieferung nach Meldung der Lieferbereitschaft durch von uns nicht zu
vertretende Umstände ganz oder teilweise verzögert, werden die hierdurch
zusätzlich entstehenden Kosten dem Besteller in Rechnung gestellt.
Der Besteller hat für die diebstahlsichere Unterbringung der Liefergegenstände
und des Montagegerätes zu sorgen; insoweit zu ersetzende Teile werden nachberechnet.
4. Zahlung
Rechnungen sind in zeitlicher Reihenfolge auf unser Bankkonto zu überweisen, und
zwar innerhalb von 10 Tagen rein netto, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart
ist. Reicht die Zahlung zu Tilgung der Forderung nicht aus, so wird sie zuerst
auf Nebenkosten und Zinsen, zuletzt auf den Warenwert angerechnet.
Schecks gelten erst nach erfüllter Einlösung als Zahlung. Zahlung durch Wechsel
kann nur nach vorheriger Vereinbarung erfolgen.
Schuldbeträge sind nach Eintritt der Fälligkeit ohne vorausgegangene Mahnung
mit 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen
Im Falle des Verzuges ist der Käufer verpflichtet, alle uns durch den Verzug
entstandenen Kosten und Schäden auszugleichen; dies gilt insbesondere für
Kosten, die durch gerichtliche Verfahren sowie durch Inanspruchnahme von
Anwälten hervorgerufen werden.
Bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotesten werden abweichend von
allen vorher getroffenen Vereinbarungen sämtliche bestehenden Forderungen
sofort fällig, und der Verkäufer ist berechtigt, für unterwegs befindliche und noch
folgende Lieferungen aus allen laufenden Abschlüssen Vorauskasse zu fordern.
Sollen während der Ausführung des Auftrages dem Verkäufer Umstände bekannt
werden, die darauf schließen lassen, daß der Käufer unzuverlässig oder nicht
kreditwürdig ist, kann er ebenfalls für weitere Lieferungen Vorauskasse fordern.
Der Besteller kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend
machen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Montage- und Reparaturrechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt zahlbar,
ohne jeden Abzug.
5. Lieferfristen
Die Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem
Zugang der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung und Freigabe aller Ausführungseinzelheiten
und Beibringung aller für die Auftragsausführung erforderlichen
Unterlagen. Sie gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ablauf der
Lieferzeit das Werk verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die
Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt worden ist.
Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt. Werden die
Teillieferungen auf besondern Wunsch des Bestellers durchgeführt, so trägt er
die dadurch entstehenden Mehrkosten. Jede Teillieferung und –leistung gilt als
selbständiges Geschäft, auf das die Bestimmungen des Gesamtvertrages entsprechend
Anwendung finden.
Ist der Besteller nicht bereit oder in der Lage (z.B. Verzögerungen im Bau-
Fortschritt), die versandbereit gemeldete Ware anzunehmen, so können wir
diese einlagern. Die dafür entstehenden Kosten können dem Besteller in Rechnung
gestellt werden. Unsere Rechte aus dem Verzug des Bestellers werden
davon nicht beeinträchtigt.
Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, währenddessen der
Besteller mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Geschäft
im Rückstand ist.
Der Besteller ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist
erst dann berechtigt, wenn er uns mittels eingeschriebenen Briefes eine angemessene
Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat.
6. Höhere Gewalt und sonstige Behinderungen
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferungen und Leistungen um die
Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder
wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen (z.B. Feuer,
Maschinen- oder Werkzeugausfall, Rohstoff- oder Energiemangel, Behinderung
des Verkehrswege) und ähnliche Umstände gleich, die uns die Lieferung und
Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und zwar einerlei ob
sie bei uns oder einem unserer Unterlieferanten eintreten. Der Besteller kann von
uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener
Frist liefern oder leisten wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Besteller vom Vertrag
zurücktreten.
7. Gewährleistung und Haftung
Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Empfang auf etwaige Mängel bzw.
das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zu untersuchen. Erkennbare Mängel
müssen innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang und nicht sofort erkennbare
Mängel unmittelbar nach ihrer Entdeckung schriftlich bei uns gerügt werden.
Die beanstandeten Teile dürfen nicht in Gebrauch genommen werden und sind
zu unserer Verfügung zu halten und auszusondern, anderenfalls gilt die Lieferung
als nachträglich genehmigt.
Ist die frist- und formgerecht geltend gemachte Mängelrüge berechtigt, so sind wir
unter Ausschluß weiterer Gewährleistungsansprüche des Bestellers nach unserer
Wahl verpflichtet, gegen Rückgabe der Fehlerhaften Ware entweder kostenlosen
Ersatz oder Nachbesserung oder Gutschrift des Kaufpreises zu leisten . Schlagen
Nachbesserungen bzw. Ersatzleistungen fehl, oder erfordern sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand, oder werden sie bis zum Ablauf einer vom Besteller gesetzten
Nachfrist nicht ausgeführt, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, Verletzung
vertraglicher Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluß sowie unerlaubter
Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit von uns.
Als zugesichert gilt eine Eigenschaft nur dann, wenn sie auf unserer schriftlichern
Auftragsbestätigung vermerkt ist.
Bei unseren Regalsystemen und allen anderen Regalanlagen haften wir
nicht für die Tragfähigkeit des Untergrundes. Es ist Aufgabe des Bestellers, die
Tragfähigkeit des Bodens für die in Betracht kommende Belastung zu prüfen.
Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beginnt am Tage
Gefahrenübergangs und beträgt 24 Monate.
Der Besteller von RAL-RG 614/4 gütegesicherten Regalanlagen verpflichtet sich,
Beauftragen des Materialprüfungsamtes Dortmund jederzeit Zutritt zu den
Aufstellungsorten zu gewähren und eine Überprüfung des Qualität zuzulassen. Die
etwaige Überprüfung erfolgt im Rahmen der Güteschutzgewährleistung.
Sie ist kostenlos.
8. Aufbau und Montage
Der Besteller hat für die diebstahlsichere Unterbringung des gelieferten Teile und des
Montagegerätes zu sorgen; zu Ersetzende Teile werden dem Besteller nachberechnet.
Die von uns auftragsgemäß durchzuführende Montage der gelieferten Gegenstände
erfolgt zu unseren Montagebedingungen, die diese Verkaufs- Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen ergänzen.
Nach Meldung der Fertigstellung hat eine Abnahme – auf unser Verlangen auch in
Teilabschnitten – unverzüglich zu erfolgen. Sie erfolgt auf Kosten des Bestellers,
wenn aus von ihm zu vertretenden Gründen ein späterer Abnahmetermin notwendig ist.
Kommt es innerhalb von 5 Werktagen nach Meldung der Fertigstellung nicht zu einer
Abnahme aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so gilt die Leistung mit Ablauf
des 5. Werktages als abgenommen.
Hat der Besteller die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen,
so gilt die Abnahme als erfolgt.
Etwa vorhandene Mängel berechtigen den Besteller nur dann die Abnahme zu
verweigern, wenn sie die Gebrauchsfähigkeit der Leistung erheblich beeinträchtigen.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen
Forderungen und Nebenforderungen. In laufender Rechnung gilt des vorbehaltene
Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderungen. Bei einem Verkauf in voller
Höhe an die Verkäuferin ab. Diese Abtretungen sollen so lange gelten, bis der Käufer
seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit
uns reguliert hat. Die Verkäuferin nimmt die Abtretung hiermit an.
Für den Fall, daß der Käufer mit seinen Zahlungen in Rückstand gerät, ist er verpflichtet,
dem Verkäufer seine vorstehend abgetretenen Außenstände nach Rechnungsdatum,
Rechnungshöhe und Adresse des Abnehmers auf Verlangen bekanntzugeben
und Bucheinsicht zu gewähren. Wenn der Käufer beweist, daß der realisierbare
Tageswert aus dem Eigentumsvorbehalt die Forderungen um mehr als 20% übersteigt,
ist der Käufer verpflichtet, insoweit Sicherungen nach seiner Wahl aus dem
Eigentumsvorbehalt freizugeben.
Der Käufer darf die Ware nicht zur Sicherheit übereignen oder verpfänden. Für den Fall,
daß auf Eigentumsvorbehaltsware oder zedierte Forderungen Pfändungen,
Beschlagnahmungen oder Arreste erfolgen, hat der Käufer den Verkäufer sofort mit
genauen Angaben zu unterrichten.
10. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Bestellungen und Lieferung unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze ist
ausgeschlossen.
Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 85540 Haar vereinbart.
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die auf Kaufverträgen mit unserer
Firma oder im Zusammenhang mit diesen entstehen, auch für Klagen im
Wechsel- und Scheckprozeß, ist Weyarn.
Die eventuelle Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die
Wirksamkeit des Vertrages im übrigen. Alle früheren Verkaufsbedingungen sind
hiermit aufgehoben.
______________________________________________________________________
Sollte wegen eines technischen Fehlers unsere AGBs online nicht erreichbar sein, wenden sie sich bitte an unser Büro, Telefon +49 89 45454401 wir übersenden ihnen umgenend unsere AGBs.